Guter Rat kann ganz schön teuer sein – besonders wenn man ihn vom Anwalt benötigt. Daher ist es wichtig, wenn Sie sich im Falle drohender Rechtsstreitigkeiten auf guten Rechtsschutz verlassen können.
Ob es um die lieben Nachbarn, den Arbeitsplatz oder einen Autounfall geht – ein Streit entsteht schneller, als man denkt und endet nicht selten vor Gericht.
Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen.Es gibt aber auch einige Ausnahmen wo die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten.
Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, mit Ihrem Arbeitgeber streiten oder ein Handwerker schlechte Arbeit macht - wenn Sie Ihr gutes Recht durchsetzen wollen, kann der Gang zum Anwalt oder zum Gericht unumgänglich werden.Doch wer einen Rechtsstreit verliert, zahlt Anwaltsrechnungen, Gutachtergebühren und Gerichtskosten aus eigener Tasche - das summiert sich schnell auf hohe Beträge.Ein solider Rechtsschutz ist deshalb wichtig. Der Rechtschutzversicherer sorgt mit Fachkenntnissen und finanzieller Unterstützung dafür, dass Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko bekommen, er zahlt im Streitfall alle Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Die Rechtsschutzversicherung schützt vor finanziellen Risiken in vielen Bereichen - doch sie kann nicht alle denkbaren Fälle abdecken, wenn die Beiträge für die Kunden erschwinglich bleiben sollen.Bestimmte Auseinandersetzungen können deshalb nicht versichert werden, so etwa Verfahren wegen Parkverstöße im Straßenverkehr, Streitigkeiten rund um den Hausbau oder im Recht der Handelsgesellschaften, Auseinandersetzungen um Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte.Im Erbrecht werden im Regelfall nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch Tod eines Erblassers, das erforderlich macht. Gleiches gilt für das Familienrecht. Auch Streitigkeiten zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Personen sind in der Rechtsschutzversicherung nicht eingeschlossen.
Wie bei anderen Versicherungen gibt es auch beim Rechtsschutz verschiedene Leistungsbausteine, die Sie je nach beruflicher und privater Lebenssituation abschließen und später auch anpassen können.Sie können in den Versicherungsschutz alle Probleme rund um Ihr Fahrzeug einschließen (Verkehrs-Rechtsschutz), als Selbstständiger können Sie entscheiden, ob Sie nur den privaten oder auch den beruflichen Bereich versichern wollen.Bei Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis - etwa wenn Ihnen gekündigt wird oder der Arbeitgeber Ihnen Geld schuldet - greift der Arbeitsrechtsschutz. Sie können sich zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen versichern oder als älterer Mensch die Versicherung für den beruflichen Bereich ausschließen.Vor dem Abschluss gut informierenAuch Steuerstreitigkeiten, Vertragsauseinandersetzungen, Schadenersatzfragen, Straf- oder Sozialgerichtsverfahren und erbrechtliche Streitigkeiten können abgesichert werden.Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich genau informieren und beraten lassen, welchen Schutz Sie persönlich brauchen.
Mit unserem nachfolgenden Vergleichsrechner können Sie Ihren persönlichen Bedarf ermittel und ein unverbindliches Vergleichsangebot anfordern.
Mit der Nutzung des Veregleichsrechners schließen SIe keinen Vertrag ab.
Verschiedene Beispiele zur Schadenregulierung mittels Mediation:
1. Der Versicherungsnehmer hatte seinen Mietvertrag gekündigt und bereits eine neue Wohnung angemietet. Nunmehr behauptet der Vermieter, dass eine 6-monatige Kündigungsfrist vereinbart sei.
Erstkontakt mit dem Versicherungsnehmer erfolgte am 05.01.2010 um 14:35 Uhr, erfolgreicher Mediationsabschluss war am 05.01.2010 um 15:55.
Der Versicherungsnehmer Siegfried W. und auch der Vermieter sind von der Konfliktlösung überzeugt. Beide waren von der Schnelligkeit sehr angetan.
2. Der Versicherungsnehmer ist als technischer Kundenberater eingestellt, wird jedoch von Beginn an mit höherwertigen Aufgaben betraut. Die versprochenen Gehaltserhöhung und Beförderung werden verweigert. Nachdem der Versicherungsnehmer hierauf mit ?Dienst nach Vorschrift? reagierte erhielt er eine Abmahnung, um deren Entfernung aus der Personalakte es jetzt geht.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer, der tagsüber nicht frei telefonieren kann, erfolgte auf dessen Wunsch am 06.07.2010 um 20:30. Der erfolgreiche Mediationsabschluss erfolgte am 29.07.2010 um 20:30.
Christian B. fühlte sich optimal durch den Mediator begleitet.
3. Der Versicherungsnehmer wird aus seiner (Zweit)Wohnung gemobbt und soll unter anderem drei Monatsmieten zahlen.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer erfolgte am 01.04.2011 um 17:50 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 06.04.2011 um 14:30.
Lothar H. bedankt sich für die zügige und problemlose Abwicklung.
4. Der Versicherungsnehmer wohnt in einem Mehrfamilienhaus, dass aktuell verkauft wurde. Seitdem wird nur noch gestritten.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 18.04.2011 um 18:00 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 29.04.2011 um 14:10.
Aydin K. wird auch in anderen Fällen die Mediation dem Gericht vorziehen.
5. Der Keller des Versicherungsnehmers wurde feucht. Zwar ist der Vermieter bereit den Keller zu trockenen, jedoch auf Kosten des Versicherungsnehmers.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 03.02.2010 um 15:20 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 15.02.2010 um 11:35.
Nicole F. findet die Möglichkeit, sich durch Mediation begleiten zu lassen, hervorragend.
6. Der Versicherungsnehmer erwarb einen Gebrauchtwagen beim Händler, dem zugesagte Ausstattungspositionen wie Standheizung und Alarmanlage fehlten.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 20.01.2010 um 10:35 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 29.01.2010 um 9:05.
Oliver D. ist von der Mediation überzeugt und fragt sich, warum die Rechtsschutzversicherer nicht schon vorher auf diese Idee gekommen sind.