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Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Die Private Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Guter Rat kann ganz schön teuer sein – besonders wenn man ihn vom Anwalt benötigt. Daher ist es wichtig, wenn Sie sich im Falle drohender Rechts­streitigkeiten auf guten Rechts­schutz verlassen können.
Ob es um die lieben Nachbarn, den Arbeitsplatz oder einen Autounfall geht – ein Streit entsteht schneller, als man denkt und endet nicht selten vor Gericht.

Recht haben ist eine Sache

Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen.Es gibt aber auch einige Ausnahmen wo die Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten.

Recht bekommen ohne Risiko

Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, mit Ihrem Arbeitgeber streiten oder ein Handwerker schlechte Arbeit macht - wenn Sie Ihr gutes Recht durchsetzen wollen, kann der Gang zum Anwalt oder zum Gericht unumgänglich werden.Doch wer einen Rechtsstreit verliert, zahlt Anwaltsrechnungen, Gutachtergebühren und Gerichtskosten aus eigener Tasche - das summiert sich schnell auf hohe Beträge.Ein solider Rechtsschutz ist deshalb wichtig. Der Rechtschutzversicherer sorgt mit Fachkenntnissen und finanzieller Unterstützung dafür, dass Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko bekommen, er zahlt im Streitfall alle Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

In welchen Fällen kann die Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht helfen?

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt vor finanziellen Risiken in vielen Bereichen - doch sie kann nicht alle denkbaren Fälle abdecken, wenn die Beiträge für die Kunden erschwinglich bleiben sollen.Bestimmte Auseinandersetzungen können deshalb nicht versichert werden, so etwa Verfahren wegen Parkverstöße im Straßenverkehr, Streitigkeiten rund um den Hausbau oder im Recht der Handelsgesellschaften, Auseinandersetzungen um Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte.Im Erbrecht werden im Regelfall nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch Tod eines Erblassers, das erforderlich macht. Gleiches gilt für das Familienrecht. Auch Streitigkeiten zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Per­sonen sind in der Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht eingeschlossen.


Welchen Rechtsschutz brauche ich?

Wie bei anderen Versicherungen gibt es auch beim Rechtsschutz verschiedene Leistungsbausteine, die Sie je nach beruflicher und privater Lebenssituation abschließen und später auch anpassen können.Sie können in den Versicherungsschutz alle Probleme rund um Ihr Fahrzeug einschließen (Verkehrs-Rechtsschutz), als Selbstständiger können Sie entscheiden, ob Sie nur den privaten oder auch den beruflichen Bereich ver­sichern wollen.Bei Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis - etwa wenn Ihnen gekündigt wird oder der Arbeitgeber Ihnen Geld schuldet - greift der Arbeitsrechtsschutz. Sie können sich zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen ver­sichern oder als älterer Mensch die Versicherung für den beruflichen Bereich ausschließen.Vor dem Abschluss gut informierenAuch Steuerstreitigkeiten, Vertragsauseinandersetzungen, Schadenersatzfragen, Straf- oder Sozialgerichtsverfahren und erbrechtliche Streitigkeiten können abgesichert werden.Vor Abschluss einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung sollten Sie sich genau informieren und beraten lassen, welchen Schutz Sie persönlich brauchen.


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